Regelmäßige Abende, gemeinsame Aktionen, echte Gemeinschaft: Wir sind offen für Dich!
Weekly meetings, common activities, real community: The KHG is open to you!
Mehr / more...



Du suchst ein Ohr zum Zuhören,
etwas Stille, Zeit für Dich?
You need somebody to talk with,
some time for yourself?

Mehr / more...

Um auch weiterhin gut und verantwortungsvoll miteinander das Leben teilen zu können, ist ein Hygienekonzept notwendig. Dies ist in der je aktuellen Fassung hier veröffentlicht:

 

Hygienekonzept für Veranstaltungen der Katholischen Hochschulgemeinde (KHG) Flensburg

 

Grundlage

Die Grundlage dieses Konzeptes ist die aktuell geltende, gemäß §60 Abs. 3 Satz 1 LVwG ersatzverkündete Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 des Landes Schleswig-Holstein, ergänzt durch die Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (SchAusnahmV) des Bundes.

 

Bestimmungen und Maßnahmen

1.   Zulässigkeit von Veranstaltungen

Inwieweit Veranstaltungen überhaupt durchgeführt werden können, richtet sich nach der jeweils geltenden Bestimmung der Landesverordnung sowie nach eventuell weiterführenden Beschränkungen der Landesverordnung für Hochschulen. Darüber hinaus lässt die Verordnung Einzelgespräche sowie Gremientreffen von Körperschaften des Öffentlichen Rechts (KdÖR) generell zu.

 

2.   Teilnahmebeschränkungen

Es dürfen nur Personen an Veranstaltungen, die vollständig oder teilweise in Innenräumen stattfinden, teilnehmen, die im Sinne der Verordnung geimpft oder genesen sind. Dies wird zu Beginn der Veranstaltung kontrolliert.

 

3.   Abstand und Masken

Die neue Landesverordnung und die Hochschulverordnung ermöglichen bei Einhaltung von Abs. 2 den Verzicht auf eine Pflicht zur Wahrung von Abständen und zum Tragen einer medizinischen Maske. Dennoch wird beides empfohlen.

  

4.   Regelung von Besucherströmen

Da die Veranstaltung einen eindeutigen Beginn und ein eindeutiges Ende haben (keine Fluktuation), gibt es keinen Begegnungsverkehr beim Ein- und Ausgang auf den jeweiligen Fluren und Treppenhäusern. Nur beim Weg zur Toilette ist es denkbar, dass sich Menschen begegnen. Daher gilt auch auf Fluren und Treppenhäusern die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

 

5.   Reinigung von Oberflächen

Vor und nach Veranstaltungen werden genutzte Tische und Oberflächen mit viruzidem Desinfektionsmittel gereinigt.

 

6.   Reinigung der Sanitäranlagen

Die Räumlichkeiten der kath. Pfarrei und die Räumlichkeiten in der Campelle werden regelmäßig durch Reinigungsfachkräfte gereinigt.

 

7.   Lüftung

Die Räumlichkeiten der kath. Pfarrei und die Räumlichkeiten in der Campelle werden regelmäßig gelüftet. Es ist darauf zu achten, mindestens halbstündlich die Fenster bzw. die große Flügeltür für fünf Minuten zu öffnen.

 

8.   Erhebung von Kontaktdaten

Entsprechend der Verordnung werden von allen Teilnehmenden die Kontaktdaten erhoben und für die erforderliche Dauer beim Hochschulseelsorger aufbewahrt. Die Erhebung und Aufbewahrung von Daten erfolgt lediglich zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung entsprechend der Verordnung, die Verarbeitung der Daten richtet sich nach dem für die KHG geltenden Datenschutzgesetz KDG. Bei Veranstaltungen in Räumen der Europa-Universität Flensburg wird die Möglichkeit der LUCA-App genutzt.

 

9.Verfahrenswege bei Verdachtsfällen

Entsprechend Abs. 2 sollen Personen mit Symptomen nicht an Veranstaltungen teilnehmen. Symptomatische Personen sind von Veranstaltungen unmittelbar auszuschließen. Über weitere Schritte entscheidet das örtliche Gesundheitsamt, das über Verdachtsfälle informiert wird. Hierzu ist auch eine Weitergabe der Kontaktdaten nach Abs. 8 zulässig.

 

Schlussbestimmungen

Für die Umsetzung dieses Konzeptes obliegt die Verantwortung dem Hochschulseelsorger in Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat. Dieses Konzept trat zuerst am 02.11.2020 in Kraft und wurde zuletzt am 26.11.2021 der zuletzt erschienenen Ersatzverkündung der Landesverordnung entsprechend angepasst.